Bündnis zum Abstammungsrecht

Stellungnahme zum Abstammungsrecht, Eckpunktepapier, Bündnis zum Abstammungsrecht
Stellungnahme der dgti e.V. zum Abstammungsrecht

Gemeinsame Stellungnahme des Bündnisses „Leitplanken für die Reform“ des Bündnis zum Abstammungsrecht

Zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), die Initiative Nodoption und die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) eine gemeinsame übergeben.

Als Bundesvertretung für , inter*, nicht-binäre und agender (tina*) Personen unterstützen wir das Leitplankenbündnis für eine Abstammungsrechtsreform und setzen uns besonders dafür ein, damit tina*Personen rechtlich Eltern werden können und mit korrektem Personenstand die Elternstelle einnehmen

Abstammungsrecht
Kann ein Kind zwei Väter haben? Bisher ist das rechtlich nicht möglich.

Die von der dgti mitgetragenen fassen aus Sicht von verschiedenen Mitgliedern der queeren Community (lesbische Mütter, schwule Väter sowie trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen als Eltern) acht Minimalforderungen zusammen, die an ein diskriminierungsfreies zu stellen sind. Die vielfältigen Familienkonstellationen müssen Rechnung getragen werden. Gemessen an diesen Leitplanken setzen die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts wichtige Forderungen um, wie die Öffnung der zweiten Elternstelle für Frauen kraft, Ehe und Anerkennung, die Einführung verbindlicher Elternschafts-Vereinbarungen sowie die Öffnung des Samenspenderregisters für Privatspenden. Es verbleiben jedoch gewichtige Leerstellen, insbesondere für tina*Personen.

Mit Blick auf den nun zügig zu erarbeitenden Gesetzentwurf ergibt sich auf Grundlage des Eckpunkte-Papiers zudem dringender Korrekturbedarf mit Blick auf das Kindeswohl. Wir haben bereits im Januar eine Stellungnahme zur Reform des Abstammungsrechts“ veröffentlicht.

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