4 effektive Tipps für Arbeitgeber*innen: Transgender-Mitarbeitende unterstützen und ihre Rechte respektieren

Studie genderachtsame Sprache und Menschen mit Behinderungen, Stefanie Koehler (2021) Foto von Jason Goodman auf Unsplash
Transgender-Mitarbeitende und Arbeitgeber. Foto von Jason Goodman auf Unsplash

Transgender-Personen am Arbeitsplatz verdienen eine unterstützende und inklusive Umgebung. Erfahren Sie, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende effektiv unterstützen können und welche Rechte diese haben. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) bietet Beratungs- und Schulungsangebote sowie Unterstützung für Betroffene.

Einführung

Die Anerkennung der am Arbeitsplatz ist von großer Bedeutung, und das schließt auch Transgender-Mitarbeitende ein. Transgender-Personen sind Menschen, deren nicht mit dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Arbeitgeber*innen spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer unterstützenden Umgebung für diese Mitarbeitenden und bei der Sicherstellung ihrer Rechte. In diesem Artikel werden wir besprechen, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende unterstützen können und welche Rechte diese haben.

Sensibilisierung und Schulung

Eine der wichtigsten Maßnahmen, die Arbeitgeber*innen ergreifen können, um Transgender-Mitarbeiternde zu unterstützen, ist die Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft. Oftmals fehlt es an Wissen und Verständnis über Transgender-Themen, was zu Vorurteilen und Diskriminierung führen kann. Die dgti bietet Beratungs- und Schulungsangebote für Unternehmen an, um ihre Mitarbeitenden über Transgender-Fragen zu informieren und ihnen dabei zu helfen, eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Durch Workshops und Schulungen können Vorurteile abgebaut und das Verständnis für die von Transgender-Mitarbeitenden gefördert werden.

Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung

Eine inklusive Arbeitsumgebung ist entscheidend, um Transgender-Mitarbeitende zu unterstützen. Arbeitgeber*innen sollten sicherstellen, dass ihre Arbeitsrichtlinien und -praktiken geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei sind. Das beinhaltet etwa die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache in Stellenausschreibungen, Formularen und internen Kommunikationen. Überdies sollten Unternehmen geschlechtsspezifische Dresscodes überdenken und stattdessen eine einführen, die allen Mitarbeitenden ermöglicht, sich entsprechend ihrer Geschlechtsidentität angemessen zu kleiden.

Die dgti bietet auch individuelle Beratung für Arbeitgeber*innen an, um sie bei der ihrer Arbeitsumgebung an die Bedürfnisse der Transgender-Mitarbeitenden zu unterstützen. Sie können dabei helfen, effektive Richtlinien und Verfahren zu entwickeln, die die Rechte und das Wohlbefinden dieser Mitarbeitenden gewährleisten.

Rechte der Transgender-Mitarbeitenden

Transgender-Mitarbeitende haben das Recht, frei von Diskriminierung behandelt zu werden. In Deutschland gibt es , die Transgender-Personen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jegliche aufgrund des Geschlechts, einschließlich der Geschlechtsidentität. Arbeitgeber*innen sollten sich mit diesen gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen und sicherstellen, dass sie sie vollständig

einhalten.

Die dgti bietet auch Unterstützung für Transgender-Mitarbeitende, die mit Diskriminierung oder anderen Problemen am Arbeitsplatz konfrontiert sind. Betroffene können sich an die dgti wenden, um rechtliche Beratung und Unterstützung zu erhalten. Die Organisation kann helfen, ihre Rechte durchzusetzen und ihnen bei der Bewältigung von Herausforderungen zu helfen.

Sensible Kommunikation und Privatsphäre

Der Umgang mit der Geschlechtsidentität von Transgender-Mitarbeitenden erfordert Sensibilität und Respekt. Arbeitgeber sollten Transgender-Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Geschlechtsidentität offen zu kommunizieren, wenn sie dazu bereit sind, und dabei ihre und Vertraulichkeit wahren. Das bedeutet, dass Informationen über die Geschlechtsidentität vertraulich behandelt und nur an Personen weitergegeben werden sollten, die diese Informationen für geschäftliche Zwecke benötigen.

Die dgti bietet auch Ressourcen und Unterstützung für Transgender-Mitarbeitende, die bei der Kommunikation mit ihren Arbeitgeber*innen haben. Die Organisation kann ihnen helfen, effektive Strategien für die Kommunikation ihrer Bedürfnisse und zu entwickeln.

Fazit

Arbeitgeber*innen haben die Verantwortung, Transgender-Mitarbeitende zu unterstützen und eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Eine wichtige Maßnahme ist die Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft, um Verständnis und Akzeptanz zu fördern. Es ist entscheidend, eine geschlechtsneutrale Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Transgender-Mitarbeiter respektiert und anerkannt werden.

Die Achtung der Rechte und Privatsphäre der Transgender-Mitarbeitenden ist ebenfalls von großer Bedeutung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität und Diskriminierung am Arbeitsplatz einhalten. Dies umfasst den Schutz vor Mobbing, Belästigung und Benachteiligung aufgrund der Geschlechtsidentität.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) bietet Unternehmen Unterstützung und Ressourcen, um sie bei der Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung zu unterstützen. Durch Beratungs- und Schulungsangebote können Arbeitgebende das nötige Wissen erlangen, um Transgender-Mitarbeitende angemessen zu unterstützen. Indem wir gemeinsam daran arbeiten, eine Arbeitswelt zu schaffen, die gleiche Chancen und Würde für alle unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität gewährleistet, können wir eine positive Veränderung bewirken.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
Art. 3 Best Practices Ära Altersverteilung von trans* Personen Aromatase Austausch Arbeitgeber*innen AGG-Reform Checkliste Auswirkungen Hormontherapie auf Sexualität Belegschaft §175 Bartpflege Arbeitskreises Queere Jugendarbeit Bistum Limburg britischer Botschafter Amsterdam Amateurfußball Antrag Aurich Bathroom Bill Ausland Alltagserfahrung Antidiskriminierung Bündnis 90/Die Grünen (co) unsplash.com Coming-out Barcelona beziehungstipps Bürokratie §45b Beratungsstelle biologische Grundlagen Ausbildung Ally-Strategien Archive Allgemein AK Hessen androgyn Bildung Arbeitsrecht Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Akzeptanz Bundesverband Trans* Additional Information Supplemental ID CDU/CSU angriffe auf die dgti e.V. comingout Alltagstest AceAlly AWMF Affiliate Best Ally Award Anerkennung Adrian Hector Beleidigung Alkohol community cdu Bundeswehr BigBrother Bundestag Angehörige Bodensee Bi- Chancen Betterplace Bundesverfassungsgericht Berlin-Alexanderplatz Bundessozialgericht Bundesjustizminister Marco Buschmann Christentum AceSupport Athlet*innen biologie Awareness Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Bündnis Bußgeld Misgendern 26 Jahre AsexualAwareness Coming Out Day Baden-Württemberg Gruppenmitglied Bundesarbeitsgericht Anliegen AK Info Bank § 45b PStG AkzeptanzFürAlle arbeitssicherheit bundesweit Beratungsstelle RLP Alter Bankkarte BCG Bad Kreuznach Buchtipps anstatt ArbeitsplatzInklusion Bundesministerium des Innern Bundesministeriums der Justiz Begutachtung Candles Allgäu AceErasure Bedürfnisse Balian Buschbaum Ausdruck cis-Männer Business Case Beratung alina Beratungsstelle Bayern AGB Beratung bundesweit 19. September Artikel 3 Grundgesetz Bildungseinrichtungen AWMF-S3-Leitlinie Covid agender Arbeit Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (1987) Bayern code Bildungsabschlüsse binäre Geschlechtsidentität Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bundesärztekammer Offener Brief AK TH cdu wahlprogramm Bundesvorstand Archiv #deine dgti Augenhöhe Ärztetag AcePride Braunschweig Brighton Cisgender AsexualSpectrum Ahlebeck Axel Springer Verlag Berufsunfähigkeitsversicherung Blutspenderichtlinien anpassen Begleitung Arbeitsplatz Couple 3. Reich Achtsamkeit ARD Beitrag AOK 1987 §192a StGB Chancengleichheit Alexander Korte Ärzt*innen Bundesgerichtshof Christiane Rohleder Bundespolitk Beratenden Ausbildung Claudia Jürgen Clüsserath Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt Aufklärung AK Öffentlichkeitsarbeit § 175 Authentizität Bücher Berlin-Brandenburg Anpassung AK Sport Beratung für trans* und inter* Menschen Beauftragte Begutachtungsrichtlinie AceFlag Beratungsgespäch AsexualitätErklärt BGH AK Bayern Ausschluss Begutachtungsanleitung Berater*innen AK ST Bundesrat Arbeitsumfeld AMKA Bundespolitik Androgenrezeptor AK Buchtipp AGG Augsburg Alice Schwarzer Abstammungsrecht #deinedgti Bundesregierung Cis Menschen Andrea Ottmer Aktivistin Ausbildungsschule Bielefeld § 192 bezeichnen sich als Agender. Berlin Constantin Jahn Arbeitskreis Antifeminismus Ärztekammer (Deutschland) §45b PStG äußeres Coming-out AK Nord Baden-Württemberg Bündnis zum Abstammungsrecht Coming Out Bad Münster am Stein-Ebernburg Asexualität Bundesärztekammer AsexualAwarenessWeek Allies Corona Bundesgeschäftsstelle Blutspenderichtlinien AK Berlin-Brandenburg (co) unsplsch Benachteiligung Bundesminister Karl Lauterbach Bundesverdienstkreuz Asterisk AK trans*hopo AsexualVisibility Aromantik Bekämpfung der Fetischisierung von trans* Personen Barrieren Christlich Bild AK RLP AK NRW Brandenburg BSG Binder Ansbach AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Attraktivität für Beschäftigte Antidiskriminierungsarbeit Aufklären Bankverbindung der dgti e.V. auting angleichende Maßnahmen AK SN Anerkennung am Arbeitsplatz

Weitere interessante Artikel

Nichtbinär und Hormontherapie - Mensch sitzt im Wartezimmer und schaut in die Kamera

Nicht-binär und Hormontherapie: Was geht, was klemmt und wie du trotzdem weiterkommst

Hinweis: Die dgti e. V. informiert hier auf Grundlage von Erfahrungen aus der psychosozialen Beratungspraxis. Wir leisten keine medizinische Beratung. Entscheidungen zu Diagnostik, Therapie und Kostenerstattung liegen ausschließlich im ärztlichen bzw. kassenärztlichen Bereich. Dieser Text ersetzt keine individuelle medizinische oder juristische Beratung. Die Frage: nicht-binär und Hormontherapie – also ob nichtbinäre

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.